Andererseits wird mit der Revision gefordert, öffentliche Interessen wie Verdichtung, Wachstum und energetische Sanierungen stärker zu berücksichtigen.
Unser Verband verlangt schon länger eine liberalere Praxis. Wir unterstützen daher den Vorstoss, der von Kantonsrat Pierre Dalcher und Unterzeichnern aus den bürgerlichen Parteien eingereicht wurde. Damit würden klarere und einfachere Richtlinien geschaffen und die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zwischen Kanton, Gemeinden und Eigentümern wären besser geregelt. Der Regierungsrat hat noch rund ein Jahr Zeit, einen Bericht und Antrag auszuarbeiten.
Veränderungen an der baulichen Substanz von besonders schützenswerten Gebäuden werden heute durch die Vorgaben des Denkmalschutzes oft erschwert. Etwa bei Fassaden, bei denen es aufgrund der strikten Auflagen kaum Möglichkeiten gibt, sie zu dämmen.
Wie daher die von der Politik geforderten weiteren CO2-Reduktionen im Gebäudebereich erreicht werden können, insbesondere die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Objekten, ist eine von vielen offenen Fragen in der aktuellen Energie- und Klimapolitik. Wir erwarten, dass der Regierungsrat in seinem Bericht auf diesen Zielkonflikt eingeht und mit eigentümerfreundlichen und pragmatischen Vorschlägen dazu beiträgt, ihn zu entschärfen.
Martin Killias, Präsident des Schweizerischen und des Zürcher Heimatschutzes schreibt in einem Gastkommentar in der NZZ (7. Juni 2023), es gehe beim Heimat- bzw. Denkmalschutz um die Lebensqualität aller und darum, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte und Dörfer nicht aus ihren Wohnungen verdrängt würden. Diese Darlegung ist ebenso bedenklich wie entlarvend. Herr Killias will den Denkmalschutz offenbar auch für den Mieterschutz missbrauchen!
Der HEV Kanton Zürich ist sehr gespannt auf den regierungsrätlichen Bericht und erhofft sich von der zuständigen Baudirektion zukunftsweisende und liberale Ansätze – auch mit Blick zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele der Behörden.